Artenschutz

Erste Hilfe für Vögel

So helfen Sie verletzten Tieren

Wenn Sie einen verletzten Vogel gefunden haben, klären Sie zuerst, um welche Art es sich handelt. Davon hängt meist ab, wie weiter verfahren wird. In der Karte finden Sie Ansprechparter in Ihrer Nähe. André Hallau, der Leiter der Wildvogelstation in Berlin gibt im Podcast Erste-Hilfe-Tipps. >> Mehr 


Gärtnern für Fledermäuse

Bieten Sie Fledermäusen mehr Nahrung im Garten und Platz zum Wohnen

Wer einen vielgestaltigen Garten hat, der hilft den kleinen Nachtschwärmern und wird viel Freude am abendlichen Beobachten haben. Das heißt: Artenreiche Wiese statt Einheitsrasen und heimische Sträucher statt Thujahecken. Optimal ist die Anlage eines Fledermausgartens oder eines Fledermausbeetes. Wer Wohnraum schaffen möchte, der kann mit Fledermausbrettern an Giebelwänden oder Fledermausnistkästen Gutes tun.

 

12 Tipps zum Arten- und Naturschutz


Vorsicht bei Fassadensanierungen

Schwalbennester sind vom Gesetzgeber geschützt

Bilder:NABU Mediendatenbank

NABU Mediendatenbank
NABU Mediendatenbank

 

Hausbesitzer sind nicht selten ratlos, wenn sich Mehlschwalben als Nistplatz ausgerechnet ihr Eigenheim bzw. ihre vermietete Immobilie ausgewählt haben. Denn so schön und beliebt die Vögel sind, wenn eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, steht der Vogel dem Menschen oft im Weg.

Darf man daher als Eigentümer oder Mieter Schwalbennester zerstören, wenn man sich durch die Vögel selbst oder durch den Kot der Tiere gestört fühlt? Diese Frage hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Gerichte beschäftigt und die Urteile sind eindeutig: Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Nester besonders geschützter Vogelarten wie der Mehlschwalbe und wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Schwalbennester müssen deshalb von Mietern und Eigentümern von Immobilien geduldet werden. Doch der Konflikt lässt sich entschärfen: Ein min.70 cm unterhalb der Nester angebrachtes Kotbrett verhindert dauerhaft eine Verschmutzung der Fassade. Eine weitere sanfte Methode ist es, den Schwalben an unproblematischen Stellen künstliche Nester anzubieten, so dass sie im kommenden Jahr umziehen können. Diese Unterstützung ist sowieso vielerorts schon vonnöten, da Schwalben in unserer aufgeräumten Landschaft kaum noch Lehmpfützen finden und deshalb selbst mangels Material keine Nester mehr bauen können.

Bei Fassaden- und Dacharbeiten müssen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ebenfalls beachtet werden. Wurden die Nester bei Renovierungsarbeiten zerstört, sind Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen. Am besten ist es, sich vor Beginn der Bauarbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde (angesiedelt in der Kreisverwaltung) in Verbindung zu setzen und sich mit ihr abzustimmen. Dann ist man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidet Rechtsstreitigkeiten.

Zum Schutz der Vögel und ihrer Nester empfiehlt es sich außerdem, Dächer und Dachrinnen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zwischen 30. September und 28. Februar zu erneuern.

Menschen, die den Schwalben ein Zuhause bieten, werden vom NABU Rheinland-Pfalz mit der  Plakette „Schwalben Willkommen“ (die am Haus angebracht werden kann) und einer Urkunde ausgezeichnet.